Hausaufgaben/ Übungszeit

Definition
Hausaufgaben stellen eine sinnvolle Ergänzung des Lernens im Unterricht dar und dienen der individuellen Vorbereitung, Einübung und Vertiefung unterrichtlicher Inhalte. Dies setzt zum einen voraus, dass Schülerinnen und Schüler die Aufgaben in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht selbstständig, also insbesondere ohne häusliche Hilfestellung, erledigen können. Zum anderen müssen sich die zu erledigenden Aufgaben aus dem Unterricht ergeben, die erledigten Hausaufgaben wieder in den Unterricht eingebunden werden.
Der Rahmen für einen sinnvollen Umfang von Hausaufgaben ergibt sich aus den Beschlüssen der Schulkonferenz, die für die gesamte Schule über Umfang und Verteilung der Hausaufgaben zu befinden hat (§ 53 Absatz 4 Nummer 5 HmbSG). Diesen Rahmen im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung des Unterrichts und die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Schülerinnen und Schüler auszufüllen, ist Aufgabe der einzelnen Lehrkraft. Die Lehrkraft hat auch dafür Sorge zu tragen, dass Hausaufgaben nach Erledigung nachgesehen und ggf. korrigiert werden und dass vorzubereitende bzw. vertiefende Aufgaben zum Gegenstand des weiteren Unterrichtsgeschehens gemacht werden. (Bildungsplan Grundschule Aufgabengebiete Hamburg 2011)


Auszug aus dem Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG)  §53, Absatz 4

Die Schulkonferenz entscheidet über […] die Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben und der Lernerfolgskontrollen im Rahmen der Vorgaben der zuständigen Behörde, […]

vom 16. April 1997, zuletzt geändert am 11. Mai 2021


Erteilung der Hausaufgaben
Die Lehrkraft erteilt Hausaufgaben, die schriftlich im Torniplaner festgehalten werden. Der Eintrag erfolgt selbstständig ohne Lehrerkontrolle. In Ausnahmefällen kann die Absprache zur Vorlage des Torniplaners erfolgen. Hausaufgaben werden hauptsächlich in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt, in anderen Fächern im Ermessen der Lehrerin. An den Wochenenden ( von Freitag auf Montag) werden keine Hausaufgaben gestellt. Die Ferienzeiten können in Absprache mit der Lehrkraft durch entsprechende Übungsaufgaben dazu genutzt werden, verpasste Inhalte oder fehlende Übung nachzuholen.

Klasse 1 : keine Hausaufgaben
Klasse 2: keine Hausaufgaben
Klasse 3: 30 Minuten
Klasse 4: 40 Minuten


Hausaufgaben im Ganztag (Rythmisierung)
Die Hausaufgaben werden in der Übungszeit bearbeitet.

Ausnahmeregelungen bei Teilnahme an additiver Förderung
Auch bei der Teilnahme an additiver Förderung sind Hausaufgaben verpflichtend. In Absprache mit der Lehrerin werden mit Blick auf die Schüler/innen gegebenenfalls individuelle Hausaufgabenregelungen geschaffen.


Sinn von Hausaufgaben
Hausaufgaben unterstützen den Lernprozess und sind als wichtiges Instrument des selbstständigen Lernens anzusehen.
Hausaufgaben stärken Selbstständigkeit und Selbstverantwortung, d.h. etwas eigenständig nachzuschlagen, auszuprobieren und zu suchen, sich selbstständig mit einer Sache auseinanderzusetzen hat besondere Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen so an Selbstvertrauen und Sicherheit bezüglich der Aufgabenbewältigung, die Anfertigung von Hausaufgaben dient der Persönlichkeitsentwicklung. Weiterhin ergänzen Hausaufgaben den Unterricht sinnvoll und vertiefen Unterrichtsinhalte.
Für alle Kinder sollten Hausaufgaben bzw. Schulaufgaben „im besten Falle hilfreiche Instrumente zu einer zielgerichteten und bedarfsgerechten Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen sein“ (Katrin Höhmann, Hausaufgaben in der Ganztagsschule, Lernende Schule 35/2006).


Prinzipien
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass Hausaufgaben immer unter Beachtung folgender Prinzipien geplant und gestellt werden sollten:
• Sie sollen weder unter- noch überfordern.
• Sie müssen Selbstständigkeit und Selbstverantwortung stärken.
• Sie müssen in einem planvollen Zusammenhang zum Unterricht stehen.
• Sie müssen verständlich gestellt sein und schriftlich fixiert werden.
• Sie müssen den Unterricht sinnvoll vorbereiten oder ergänzen.
• Sie müssen transparent sein, d.h. ihr Sinn muss den Kindern, den Eltern und den Personen, die die Hausaufgabenbetreuung durchführen, einsichtig sein.
• Sie müssen gewürdigt werden.
• Sie dürfen nicht als Strafe missbraucht werden.
Quelle


Aufgaben der Schülerinnen und Schüler
Die Schüler sind dafür verantwortlich ihre Hausaufgaben in den Torniplaner zu schreiben und sich bei der Bearbeitung der Aufgaben Mühe zu geben, so dass es an Form und Inhalt sichtbar wird.

Aufgaben der Lehrkräfte
Hausaufgaben werden so gestellt, dass eine eigenständige Bearbeitung möglich ist. Die Hausaufgaben werden an der Tafel schriftlich festgehalten und es wird ausreichend Zeit zum Übertragen in den Torniplaner gegeben. Die Lehrkraft entscheidet eigenverantwortlich über die Form der Kontrolle ( KiT : Kontrolle im Tandem/ Kontrolle anhand eines Lösungsblattes/ Selbstkontrolle innerhalb der Aufgabe/ Kontrolle im Plenum/ Kontrolle anhand von Beispielaufgaben).
Nicht gemachte Hausaufgaben werden schriftlich festgehalten, die Eltern werden informiert. Hausaufgaben werden nicht benotet.

Aufgaben der Erzieher
Die Erzieher/innen tragen Sorge für eine ruhige Arbeitsatmosphäre und haken im Torniplaner mit ihrem Kürzel ab, wenn die Schüler/innen an der Übungszeit teilgenommen haben. Es erfolgt keine Kontrolle auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es findet keine Hausaufgabenhilfe statt.

Aufgaben der Eltern
Hausaufgaben geben einen guten Einblick in die aktuellen Themen im Unterricht und das Hausaufgaben geben einen guten Einblick in die aktuellen Themen im Unterricht und das schulische Lernverhalten des Kindes, so sollten Eltern täglich die Möglichkeit nutzen die Hausaufgaben ihres Kindes anzuschauen. Motivierende Worte, Lob und Interesse bestätigen und lassen das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten auch im Sinne des eigenverantwortlichen Lernens eines jeden Kindes wachsen.
Bei Teilnahme an additiver Förderung des Kindes werden die Hausaufgaben zuhause erledigt (s. 5.2).

 Allgemeines Üben
Lernen findet nicht ausschließlich in der Schule statt, so dass die Unterstützung zuhause durch das gemeinsame Üben grundlegender Fertigkeiten (z.B. Lesen, Einmaleins, Kopfrechnen, Lesen der Uhr), sowie das gemeinsame Üben für Klassenarbeiten oder anderer Jahrgangsspezifischer Fertigkeiten (Information durch Fach-bzw. Klassenlehrerin) von großer Bedeutung für die Entwicklung jedes Kindes ist.


Wie erhalten Eltern einen Einblick in die Unterrichtsmaterialien?
Jahrgang 1: In regelmäßigen Abständen erhalten Eltern die Möglichkeit Einblick in die Arbeitshefte ihrer Kinder im Klassenraum zu nehmen (offene Klassenzimmertür).
Jahrgang 2: In regelmäßigen Abständen geben die Fachlehrer ( Deutsch und Mathematik) den Schülern und Schülerinnen ihre Arbeitshefte zum Wochenende mit nach Hause. Die Schüler und Schülerinnen dürfen an fehlenden Aufgaben arbeiten, hierbei handelt es sich jedoch nicht um Hausaufgaben.
Jahrgang 3 und Jahrgang 4: s. Punkt  „Aufgaben der Eltern“